Streitwerte werden auf Basis des Gerichtskostengesetz (GKG) festgelegt – vom Anwalt, der dich bekämpft. Wehrt Euch! Das Gerichtskostengesetz (GKG) ist rechtlich nicht gültig.

Meine Kommunikation zu Gericht:
Anschrift: ########## #######, 31.10.2021
Aktenzeichen: #######
Guten Tag Herr Bönig,
hier mit lege ich Widerspruch gegen den Streitwert der im Aktenzeichen: ###### gezeichneten
Kommunikation „######klage vom ##.##.2021“.
Aussage:
• 12 x Nettomiete nach Gerichtskostengesetz (GKG) kann nicht angewendet werden, da das
Gerichtskostengesetz nicht rechtsgültig ist (Bundesgesetzblatt in Version vom BGBl. I S. 154 – die Neufassung
berücksichtigt das am 1. Juli 2004 in Kraft getretene Gesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S.
718)).
Begründung:
Das Gerichtskostengesetz von der Version (BGBl. I S. 154) wurde am 27. Februar 2014 vom
Bediensteten des „Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“ unterzeichnet.
Das „Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“ ist eine eingetragene
privatrechtliche Firma nach See- und Handelsrecht und darf keine hoheitlichen Handlungen
vornehmen:
• D-U-N-S® Nummer: 33-015-2042
• https://www.dnb.com/de-de/upik-profile/330152042/bundesministerium_der_justiz_und_fur_verbraucherschutz
Das Gerichtskostengesetz von der Version (BGBl. I S. 718) wurde am 27. Februar 2014 vom:
• Bundespräsident
(https://www.dnb.com/de-de/upik-profile/340327143/der_bundesprasident, D-U-N-S®
Nummer: 34-032-7143)
• Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (https://www.dnb.com/de-de/upikprofile/
330152042/bundesministerium_der_justiz_und_fur_verbraucherschutz, D-U-N-S®
Nummer: 33-015-2042)
• und vom Bediensteten „Gerhard Schröder“ des Bundeskanzleramts
(https://www.dnb.com/de-de/upik-profile/342914780/bundeskanzleramt, D-U-N-S®
Nummer: 34-291-4780) unterzeichnet.
Hierbei handelt es sich jeweils wieder um eingetragene privatrechtliche Firmen nach See- und
Handelsrecht und diese dürfen keine hoheitlichen Handlungen vornehmen.
Das Urteil der BVerfG, 25.07.2012 – 2 BvF 3/11; 2 BvR 2670/11; 2 BvE 9/11: es
steht fest, dass das „Bundeswahlgesetz“ ungültig ist und dass seit dem 07.05.1956 noch nie ein
legitimierter Gesetzgeber am Werk war – somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und
„Verordnungen“ seit 1956 ungültig und nichtig sind (ua. „BRAO“, „RVG“, „GKG“ usw).
Der Streitwert ist somit als unwirksam und rechtlich nicht relevant zu betrachten! Es gelten die
SHAEF Gesetze in Deutschland. Deutschland steht unter Kriegsrecht.
Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann