Rechtsanwältin Marianne Rehda aus Brandenburg an der Havel bedient sich Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich haben und verwendet „Urteile“, die ohne Namensunterschrift des Richters ausgestellt wurden und somit kein gültiges Rechtsmittel in der „Bundesrepublik Deutschland“ darstellen. Sie möchte einen Kostenfestsetzungsantrag bei Gericht geltend machen und nutzt dazu Gesetze ohne Geltungsbereich und ein rechtsungültiges Urteil (da ohne Namensunterschrift des Richters). Dies zieht einen Strafantrag nach sich.

Strafantrag: Gesetze ohne Geltungsbereich sind in der BRD ungültig (Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht)
Strafantrag: Gesetze ohne Geltungsbereich sind in der BRD ungültig (Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht)

Folgendes Template habe ich verwendet und es inklusive Gerichtsunterlagen bei der Polizeistation abgegeben:

Max Mustermann Musterstadt, xx.yy.2022

Muster Str. 17

10789 Musterstadt

Strafantrag gegen Rechtsanwältin Marianne Rehda

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Urteil mit dem Aktenzeichen xxxx vom yy.xx.2021 und dem Inhalt „Zweites Versäumnisurteil“ wurde nicht vom Richter unterschrieben und auch nicht notariell beglaubigt, wie in BGB §126 gefordert. Eine Unterschrift eines Rechtspflegers authorisiert keine beglaubigten Kopie, da dieser Rechtspfleger kein Notar ist. Eine rechtsgültige beglaubigte Kopie muss in Durchschrift die Namensunterschrift des Richters aufzeigen und von einem Notar signiert werden, die Ausführung einer Paraphe eines Rechtspflegers ist nicht ausreichend, um eine rechtsgültige Ausfertigung anzulegen. „Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ (BFH-Beschluß vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des Bundesgerichtshofs – BGH – vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310). Da gegen BGB, § 126 verstoßen wird, gilt BGB, § 125: „Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig“. Zusätzlich gibt es die ZPO, §315 (hat jedoch keinen Geltungsbereich definiert).

Auf Basis dieses ungültigen Rechtsmittels mit dem Aktenzeichen xxxx vom xx.yy.2021 und dem Inhalt „Zweites Versäumnisurteil“ versucht Frau Marianne Rehda jetzt eine Kostenrechnung über 2.803,15 EUR in Form eines Kostenfestsetzungsantrages gegen meine Person geltend zu machen. In diesem Kostenfestsetzungsantrag bezieht sie sich auf die Gesetze Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Zivilprozessordnung (ZPO), welche keinen räumlichen Geltungsbereich definiert haben. Ohne Geltungsbereich ist ein Gesetz wegen „Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit“ ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bekräftigt dies BverfGE 3, 288 (319f):6, 309 (338,363)):

„Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft.“

Aus diesen genannten Gründen zeige ich Rechtsanwältin Marianne Rehda wegen vorsätzlichen Betruges an und stelle Strafantrag, denn ich habe Sie mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Namensunterschrift des Richters auf den beglaubigten Kopien notwendig ist, um ein rechtsgültiges Rechtsmittel in der Bundesrepublik Deutschland zu repräsentieren.

Marianne Rehda

Magdeburger Str. 9

14776 Brandenburg

Telefon:+49 3381 309787

Fax: +49 3381 307899

E-Mail: rehda@ra-rehda.de

https://ra-rehda.de/Impressum

Hochachtungsvoll,

Max Mustermann

Meine weiteren Schritte werden sein:

  • Strafantrag bei der Polizei gegen die Privatpersonen aus Ihrer Führungsetage wegen Betruges und Erpressung (erledigt)
  • Anzeige bei der amerikanischen Steuerbehörde IRS wegen Steuerbetruges gegen die Privatpersonen aus Ihrer Führungsetage und gegen Ihre Firma (wenn der „Titel“ kommt)
  • Anzeige bei der Militärregierung SHAEF gegen alle Privatpersonen aus Ihrer Führungsetage wegen Betruges und Erpressung (bereits 1 Mal erledigt, weitere Anzeige folgt)
  • Zusätzlich werde ich mich dann mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen
  • Anzeige wegen „Weißer Folter“ (18 U.S. Code § 1589) bei der United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR)

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