Richter unterschreiben ihre Urteile nicht -> diese Urteile stellen somit kein gültiges und kein geltendes Rechtsmittel in der „Bundesrepublik Deutschland“ dar. Rechtsanwälte, Diplom-Juristen oder Kanzleianwälte verwenden Recht, welches in der BRiD keine Rechtsgrundlage hat (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG, Zivilprozessordnung ZPO). Ich melde solche Vorfälle jedes Mal der Rechtsanwaltskammer des Landes und der Bundesrechtsanwaltskammer.

Rechtsanwaltskammer über Rechtsbruch durch Anwälte informieren
Rechtsanwaltskammer über Rechtsbruch durch Anwälte informieren

Informationen zu Rechtsanwaltskammern

Hier findet ihr eine Übersicht, über die Rechtsanwaltskammern in der BRiD: https://www.brak.de/die-brak/rechtsanwaltskammern/

Ich habe die [Rechtsanwältin] Marianne Rehda, Rechtsanwaltskammer Brandenburg und die Bundesrechtsanwaltskammer informiert:

Direkt: info@brak.de
Direkt: info@rak-brb.de
CC: info@ra-rehda.de, rehda@ra-rehda.de

Rechtsanwaltskammer Brandenburg an der Havel
j.giebel@rak-brb.de
h.roemer@rak-brb.de
r.suppe@rak-brb.de
bba@rak-brb.de
r.pempe@rak-brb.de

Bundesrechtsanwaltskammer:
neumann@brak.de
trierweiler@brak.de
buchmann@brak.de
bea@brak.de
schlichtungstelle@brak.de
franke@brak.de
beyrich@brak.de
zentrale@brak.de
domaschke@brak.de
schlichtungsstelle@brak.de
bestellungen@brak.de
le@brak.de
newsletter@brak.de
bea-newsletter@brak.de
mailto.zentrale@brak.de
redaktion@brak.de
stelle@brak.de
arbitration@brak.de
rak-support@brak.de

Folgendes Email Template habe ich verwendet:

Betreff der Email: Beschwerde über [Rechtsanwältin] Marianne Rehda aus Brandenburg an der Havel

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich über [Rechtsanwältin] Marianne Rehda aus Brandenburg an der Havel beschweren und fordere Ihrerseits entsprechende Konsequenzen:

Marianne Rehda
Magdeburger Str. 9
14776 Brandenburg
Telefon:+49 3381 309787
Fax: +49 3381 307899
E-Mail: rehda@ra-rehda.de

Dass Richter ihre Urteile nicht unterschreiben, somit gegen BGB, §126 und ZPO §315 (kein Geltungsbereich) verstoßen und diese Urteile entsprechend kein gültiges Rechtsmittel in der Bundesrepublik Deutschland darstellen, ist eine Sache, aber Frau Rehda macht sich Gesetze (ZPO, RVG) zu eigen, die keinen räumlichen Geltungsbereich definiert haben und somit wegen „Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit“ ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).

Frau Rehda stellt sich als [Rechtsanwältin] dar und ist keine Richterin – sie darf somit nicht als Legislative – in eigenem Namen – handeln!

Informieren Sie Frau Rehda über die aktuelle Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland!

Meine nächste Anzeige geht direkt an die IACA und UPU!

Zusätzlich werde ich mich, wegen dieser Art der Rechtsinterpretation, mit der Versicherung von Frau Rehda in Verbindung setzen.

Ich bin es satt, dass Rechtsanwälte und Richter sich nicht an geltendes Recht halten und habe zu diesem Sachverhalt eine schriftliche Stellungnahme vom Bundesverfassungsgericht angefordert!

Hochachtungsvoll,
Max Mustermann

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