Die Sigma Kredit bzw. Sigma Bank Kredit lässt sich durch die Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel rechtlich vertreten. Die Sigma Kredit Bank nutzt in ihren Verträgen die ZPO/Zivilprozessordnung, die keinen räumlichen Geltungsbereich definiert hat und deshalb nach aktuell gültiger Rechtsprechung nicht verwendet werden darf. Auer Witte Thiel stellt einen Antrag vor dem Amtsgericht und posiert mit Formfehlern, die dem Gericht und dem zugehörigen Richter bekannt gemacht werden.

Kontaktdaten Auer Witte Thiel

Hier findet ihr die Kontakt Informationen der Firma „Auer Witte Thiel Rechtsanwälte GbR“:

Adresse:
Bayerstraße 27
80335 München

Telefon: +49 (89) 59 06 83 0
Fax: +49 (89) 550 38 71
Email: kontakt@auerwittethiel.de

Web: https://www.auerwittethiel.de

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DE 129724728

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Herr Rechtsanwalt Nikolaus Auer und
Herr Rechtsanwalt Andreas Thiel
Bayerstraße 27
80335 München

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j.hoffmann@auerwittethiel.de;
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kontakt@auerwittethiel.de;
rechtsanwaltskanzlei@auerwittethiel.de;
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ratenzahlung@auerwittethiel.de;
dr.auer@auerwittethiel.de;
a.dellnitz@auerwittethiel.de;
n.auer@auerwittethiel.de;
M.Pawlowski@auerwittethiel.de

Weitere Informationen über diese Kanzlei gibt es hier beim Verbraucherschutz: https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/e-mail-mahnung-von-rechtsanwaelte-auer-witte-thiel-wondo-gmbh-co-kg/

Kontaktdaten Sigma Kredit

Hier sind die Kontaktdaten der Firma „SIGMA KREDITBANK AG“

SIGMA KREDITBANK AG
Landstrasse 156,
Postfach 609
9495 Triesen
Liechtenstein

Telefon: 00423 239 03 39
Fax: 00423 239 03 38

Email: kreditantrag@sigma.li, info@sigma.li
Website: https://www.sigmakreditbank.li

Verteidigung gegen Sigma Bank

Max Mustermann, Muster Str. 17Q, 10789 Musterstadt

Amtsgericht Brandenburg an der Havel, Magdeburger Str. 47, 14770 Brandenburg an der Havel, Aktenzeichen: xxx

Sehr geehrtes Amtsgericht,

im Fall des Aktenzeichen xxx gebe ich folgendes zu Protokoll:

Die von Herr Thiel eingereichte Klage stellt kein rechtsgültiges Vertrags- bzw. Rechtsdokument in der Bundesrepublik Deutschland dar, da Herr Thiel nicht mit Namensunterschrift gezeichnet hat (Zitat: „Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.“, Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/126.html) – das Dokument und damit die gesamte Klage ist abzuweisen, da rechtsungültig – Zitat: „Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig.“, Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/125.html.

Zitat: „Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 – BVerwG 9 C 40.87 – BVerwGE 81, 32, <33>). Die vom Prozessbevollmächtigten des Klägers angeführte Rechtsprechung (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 – GmS-OBG 1/98 – Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15 = NJW 2000, 2340), wonach bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift Genüge getan ist, gilt nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist, nicht aber für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. auch Bundesfinanzhof, Urteil vom 10. Juli 2002 – VII B 6/02 – BFH/NV 2002, 1597 und <juris> und von Albedyll in: Bader u.a., VwGO, 2. Aufl., § 60 Rn. 29).“, Quelle: https://www.bverwg.de/de/270103B1B92.02.0.

Zitat: „Dafür reicht es nicht aus, dass der nicht unterschriebene Beschwerdeschriftsatz auf einem mit dem Briefkopf der Bevollmächtigten der Klägerin bedruckten Papier eingereicht wurde. Dies bietet keine der Unterschrift vergleichbare Gewähr […]„, Quelle: https://www.bverwg.de/de/040903B8B109.03.0.

Die Anlage K1 im Aktenzeichen xxx von Herrn Thiel stellt keine rechtsgültige Ausfertigung dar und darf deshalb nicht als Beweis vorgebracht werden (Zitat: „Der Ausfertigungsvermerk soll den Tag und den Ort der Erteilung angeben, die Person bezeichnen, der die Ausfertigung erteilt wird, und die Übereinstimmung der Ausfertigung mit der Urschrift oder der elektronischen Fassung der Urschrift bestätigen. Er muss unterschrieben und mit dem Siegel der erteilenden Stelle versehen sein.“, Quelle: https://dejure.org/gesetze/BeurkG/49.html). Ebenfalls fehlt eine notarielle Beglaubigung. Ich stelle den Antrag die Anlage K1 von Herrn Thiel nicht als Beweismittel zu werten, denn es muss davon ausgegangen werden, dass diese einfache Kopie gefälscht wurde. Bei einer rechtsgültigen Ausfertigung wäre diese Rechtsunsicherheit beseitigt worden.

Die einfache Kopie in Anlage K1 enthält keine Namensunterschrift von einem Bevollmächtigten der Sigma Kreditbank AG. Zitat: „Die Unterschrift ist grundsätzlich Wirksamkeitserfordernis. Sie soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen […]“, Quelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=54610&pos=0&anz=1. Die Anlage K1 enthält von der Sigma Kreditbank AG 2 gezeichnete Paraphen, bei denen KEIN einzelner Buchstabe zu erkennen ist. Weiterhin wurde von zwei verschiedenen Parteien unterschiedliche Paraphen gesetzt, ohne dass aus dem Umfeld der Anlage K1 erkennbar ist, welchen Personen in welcher Position mit Paraphe gezeichnet haben. Weil nicht festgestellt werden kann – wegen unleserlicher Paraphen, bei denen nicht ein einzelner Buchstabe erkennbar ist – kann nicht von einer rechtsgültigen Zeichnung der Anlage K1 von Seiten der Sigma Kreditbank AG ausgegangen werden. Der Vertrag wurde somit nicht von beiden Parteien gezeichnet, die Willenserklärung der Sigma Kreditbank fehlt und liegt nicht vor – der Vertrag ist rechtsungültig, weil nicht zustande gekommen. Ich stelle den Antrag, die einfache Kopie in Anlage K1 nicht als Beweismittel zuzulassen, denn eine einfache Kopie kann jeder leicht mit Photoshop erstellen. Da es keinen rechtsgültigen Vertrag gibt, gibt es keine Grund für eine Klage.

Auch bei Einreichen von Unterlagen via Anwaltspostfach (beA) muss somit der Nachweis über eine qualifizierte elektronische Signatur von Herrn Thiel vorgebracht werden. Der vorgelegten Klage ist weder eine Namensunterschrift noch ein Verweis auf eine qualifizierten elektronische Signatur (Zitat: „Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.“, Quelle: https://dejure.org/gesetze/ZPO/130a.html) von Herrn Thiel auf der mir ausgehändigten Klageschrift beigefügt. Bei der Ausführung, die mir zugestellt wurde, ist nicht ersichtlich, dass eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet wurde und auch keine Namensunterschrift auf dem Dokument zu finden ist. Wenn Herr Thiel das Dokument elektronisch bei Gericht eingereicht hat, muss eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet worden sein und dies muss auf meiner Ausführung der Klage ersichtlich sein, z.B. in Form eines sicheren Hashwertes – dies ist nicht geschehen. Wenn Herr Thiel die Klage vor Gericht via Briefpost eingereicht hat, ist eine Namensunterschrift von ihm erforderlich. Es ist Herrn Thiel zuzumuten, dass er beim Einreichen von Unterlagen via Anwaltspostfach eine Namensunterschrift als gescanntes Dokument beifügen kann – dies entspricht dem billigen Ermessen und ist verhältnismäßig. Aus der mir vorgelegten Version geht nicht hervor, dass er mit Namensunterschrift oder qualifiziert elektronisch signiert hat – somit stellt die Klageschrift von Herr Thiel kein gültiges Rechtsmittel in der Bundesrepublik Deutschland dar („fehlende Namensunterschrift“).

Die Sigma Kreditbank AG verwendet in Ihren [Verträgen] die Zivilprozessordnung ZPO. Ohne Geltungsbereich ist ein Gesetz wegen Zitat: „Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit“ ungültig und nichtig (Quelle: BverwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). Da die Sigma Kreditbank AG nicht als Legislative auftreten darf, darf sie entsprechend den geltenden Urteilen und Gesetzen in der Bundesrepublik Deutschland die ZPO nicht verwenden. Der Geltungsbereich der ZPO wurde durch die alliierten Bereinigungsgesetze von von 2006 (Quelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl106s0334.pdf%27%5D__1646827261575), 2007 (Quelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl107s2614.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl107s2614.pdf%27%5D__1646827217315) und 2010 (Quelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl110s1864.pdf%27%5D__1646827326847 ) entfernt. Ohne Geltungsbereich eines Gesetzes kann nicht sichergestellt werden für welches Land das Gesetz gilt („Rechtssicherheit“). Dass die alliierten Bereinigungsgesetze gelten, weise ich Ihnen in Anlage S1 nach.

Da die Sigma Kreditbank AG als Kaufmann agiert, gehe ich hier von Vorsatz und bewusster Täuschung aus. Zitat: „Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.“ (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__123.html). Ich habe diesen [Vertrag] mit der Sigma Kreditbank AG am 29.11.2021 wegen Täuschung und Betruges rückwirkend gekündigt (vgl. Anlage S2).

Es wurden keinerlei Beweise für die Nutzung einer qualifizierten Elektronischen Signatur (kurz: QES) zum [Vertragsabschluss] vorgelegt – Zitat: „Die Zustellungsurkunde muss enthalten:“ (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__182.html), Zitat: „die Bemerkung, dass der Tag der Zustellung auf dem Umschlag, der das zuzustellende Schriftstück enthält, vermerkt ist, den Ort, das Datum und auf Anordnung der Geschäftsstelle auch die Uhrzeit der Zustellung, Name, Vorname und Unterschrift des Zustellers sowie die Angabe des beauftragten Unternehmens oder der ersuchten Behörde.“ (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__182.html). Zitat: „Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist eine durch die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 geregelte Form eines Zertifikats, die im Rechtsverkehr die handschriftliche Unterschrift ersetzt, wenn dies durch eine Rechtsvorschrift vorgesehen ist oder zwischen Parteien vereinbart wurde. Sie werden von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) ausgegeben. Die qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter müssen von staatlich bestimmten Stellen zertifiziert werden.“, (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Qualifizierte_elektronische_Signatur). Der Familienname und das Geburtsdatum stellen keine qualifizierte elektronische Signatur da. Herr Thiel hat keinen Nachweis erbracht, dass ich mich gegenüber der Klägerin oder Drittparteien elektronisch identifiziert habe. Die Anlage K1 in einfacher Kopie stellt somit kein gültiges Rechtsmittel dar, da keine QES Authentifizierung via VDA erfolgte.

Weiterhin gilt Zitat: „Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht.“ (Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/130.html). Die Sigma Kreditbank AG hat mir keinerlei Dokumente rechtsverbindlich zugestellt. Zitat: „Die formalen Anforderungen […] werden durch ein Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post AG gewahrt.“ (Quelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=76602&pos=0&anz=1). Es liegt mir keinerlei Kommunikation von der Sigma Kreditbank AG vor.

Wenn Herr Thiel die originalen Kreditverträge nicht vorlegt, muss davon ausgegangen werden, dass eine mögliche Forderung auf eine Drittpartei indossiert und dann befinden wir uns im Bereich Klauselumschreibung. Da Herr Thiel in diesem Verfahren jedoch meine juristische Person belangen will, muss er die originalen Kreditverträge vorlegen: Zitat „Wer ein rechtliches Interesse daran hat, eine in fremdem Besitz befindliche Urkunde einzusehen, kann von dem Besitzer die Gestattung der Einsicht verlangen, wenn die Urkunde in seinem Interesse errichtet oder in der Urkunde ein zwischen ihm und einem anderen bestehendes Rechtsverhältnis beurkundet ist oder wenn die Urkunde Verhandlungen über ein Rechtsgeschäft enthält, die zwischen ihm und einem anderen oder zwischen einem von beiden und einem gemeinschaftlichen Vermittler gepflogen worden sind.“ (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__810.html).

Wird von Herr Thiele der originale Kreditvertrag vor Gericht nicht vorgelegt, dann muss davon ausgegangen werden, dass die Sigma Kreditbank die Forderung an eine Drittpartei indossiert hat, für die Forderung entsprechend keine gültige Rechtsurkunde mehr besitzt und hier aktiv Betrug begehen will!

Auf Grund dieser Sachverhalte bzw. der durch die Sigma Kreditbank AG und die Rechtsanwälte von Auer Witte Thiel gemachten Formfehler, beantrage ich die Klage abzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen,

– ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage –

Mustermann, Max

Steht auf! Wehrt Euch!

Die USAG kennen wir auch unter dem Abschnitt „SHAEF“. Wir zeigen euch hier, wie ihr einen Strafantrag nach SHAEF stellt. Weitere Links: Verteidigung gegen InkassoPersonalausweis ungültigSHAEF kontaktierenStrafantrag nach SHAEF Bereinigungsgesetze geltenSchuldtitel rechtsungültig.