Lowell: Inkassos

Die Proceed Collection Services ist eine Tochterfirma der Lowell Group und versteht als Expertin im Bereich Forderungsmanagement im Finanzdienstsektor. Als Profi für Kreditforderungen greift sie auf die Kompetenzen der Mutterfirma Lowell zurück, welche ein führender Anbieter im Bereich Forderungsmanagement in Europa ist. Sie besitzen europaweite Expertise im Bereich Inkassos und finden passgenaue Lösungen im Umgang mit nicht getilgten Forderungen.

Lowell: Forderungsmanagement treibt Inkasso Forderungen gerichtlich ein
Lowell: Forderungsmanagement treibt Inkasso Forderungen gerichtlich ein

Kontakt LOWELL

Lowell Financial Services GmbH
Am EUROPA-CENTER 1b
45145 Essen
Telefon: +49 201 102 0
Fax: +49 201 102 1199
E-Mail: kontakt.lfs@lowellgroup.de

Webseite: https://pcs.lowellgroup.de/

Kontakt Proceed Collection Services

Proceed Collection Services GmbH – Part of Lowell Group
Am EUROPA-CENTER 1b
45145 Essen
Telefon: +49 201 7695900 und +49 201 7697015
Fax: +49 201 7695959
E-Mail: info@pcs-nl-essen.de

Kontaktaufnahme mittels weiterer Emails möglich:

info@pcs-nl-essen.de;
kontakt.lfs@lowellgroup.de;
investors@lowellgroup.co.uk;
lowell@montfort.london;
pr@lowellgroup.de;
Nordics.Communications@lowell.com;
talent-acquisition.UK@lowellgroup.co.uk;
enquiries@lowellgroup.co.uk

info@purpsvogelflinder.de;
info@rae-pvf.com

Lowell Forderungsmanagement

Folgendes Email Template verwende ich, um die In Kasso Experten des Forderungsmanagementes Proceed Collection Services zu benachrichtigen:

Sehr geehrter Herr Proceed Collection Services,

vielen Dank für die Zusendung vom xx.xx.2022.

Ich bin ein Mensch, der sehr gerne und sehr viel lernt. Bereits in der Schule war ich sehr lern- und wissbegierig.

Aktuell beschäftige ich mich dem Thema Recht in der Bundesrepublik Deutschland – super spannendes Thema, auch wenn ich 6 Semester Jura übersprungen habe.

Ich habe sehr viel gelernt und möchte Sie an meinen Erfahrungen, an meinem Wissenschatz teilhaben lassen – bitte lesen Sie sich in Ruhe bei einem Kaffee meine Ausführungen zum Thema „Inkasso als Dienstleistung aus einer lösungsorientierten Perspektive für Verbraucher“ auf rechthaben.net durch!

Befassen wir uns kurz mit dem Inhalt Ihrer Drucksache vom xx.xx.2022:

  • Das gerichtliche Mahnverfahren – kostet Geld! Je nach Streitwert kostet Sie ein gerichtliches Mahnverfahren zwischen 100 und mehreren hundert Euro – abhängig vom Streitwert. Der mündige Bürger macht das oberste Kreuz bei der Glückszahl 2 und zeichnet seine Paraphe mit Coactus feci, 4-Corner Rule mit beachten! Die Postwertmarke mit Zusatzleistung und bevorzugtem Versand zurück in den Heimathafen des Amtsgerichtes entspricht dem Preis für ein gut gezapftes Bier in der Stammkneipe.
  • Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher wären in der Bundesrepublik Deutschland möglich, wenn das Gesetz über die Zwangsvollstreckungen gelten würde und die Haager Landkriegsordnung (HLKO) nicht gelten würden. Die privat handelnde und privat in die Haftung zu nehmende Person des „Gerichtsvollziehers“ ohne Amtsausweis und ohne Beamtenbefugnisse ist die letzte Bastion im nationalen Forderungsmanagement. Gerichtsvollzieher verkaufen gerne mal die originalen Schuldtitel an das amerikanische Department of the Treasury, erstellen illegaler Weise Kopien der Forderungstitel und verticken diese an Inkassodienstleister – leider stellt dies Steuerbetrug nach den geltenden Statuten der US Internal Revenue Services dar. Die IRS wird sich nach der entsprechenden Anzeige mit dem IRS Formular „3949 A“ bei dem Inkasso Institut („Beihilfe“) und dem Gerichtsvollzieher („Steuerbetrug“) melden. Der Gerichtsvollzieher kämpft gegen Windmühlen, da Urteile nicht von Richtern unterzeichnet werden und somit keine Rechtskraft entfalten können – somit sind auch Forderungstitel bzw. Schuldtitel nur das Druckerpapier wert auf dem sie (illegaler Weise) kopiert wurden.
  • Kontopfändung – ein Pfändungsschutzkonto ist mit einem Anruf bei der Bank innerhalb von 5 Tagen kostenfrei eingerichtet, bei einer Pfändungsschutzgrenze von 1.260 Euro auf diesem P-Konto und 490 EUR Harz 4 schläft der deutsche Bundesbürger auch weiterhin erholsam zur Nacht. Das Pfänden eines Bankkontos steht Ihnen ja zu, wenn Sie einen rechtsgültigen, originalen Schuldtitel mit Namensunterschrift des Richters erworben haben und es die Gesetze zulassen würden. Da die BRD nach wie vor unter Alliierten Besatzungsmächten steht (siehe Grundgesetz, Art. 120), gilt nach wie vor die Haager Landkriegsordnung (HLKO) – Artikel 46: Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden. Artikel 47: Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt. Die Zwangsvollstreckung ist grundsätzlich unzulässig, weil das Gesetz über die Zwangsvollstreckung aufgehoben wurde (BGBl. 2006, Seite 875, Teil I, Nr. 18 vom 24.04.2006). Also wenn die HLKO nicht gelten würde und wenn das Gesetz über die Zwangsvollstreckungen gelten würde, genau dann dürften Sie ein Bankkonto pfänden – sonst begehen Sie als Proceed Collection Services Rechtsbruch und Betrug. Aber als Spezialist für Forderungsmanagement in der Finanzdienstleistungsbranche ist Ihnen und der Lowell Group die rechtliche Lage ja bekannt.
  • Abgabe einer Vermögensauskunft. Diesem Wunderwerk der deutschen Rechtsprechung wurde Ende 2012 der ZPO-Zahn gezogen: Die Aufforderung zur Abgabe der „Eidesstattlichen Versicherung“ in der Zwangsvollstreckung ist mit Wirkung zum 01. Januar 2013 weggefallen, da die §§ 899 bis 915 h ZPO entfernt worden sind, in denen die u.a. die “Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung in der Zwangsvollstreckung“ geregelt gewesen waren.

Es ist schade, dass Sie mir einen Ansprechpartner A zur Verfügung stellen und Ihr Bediensteter B das Schreiben zeichnet – ich bin durcheinander und darüber sehr verwirrt – bitte lassen Sie uns diesen Sachverhalt erst klären, bevor wir zusammen weitere Schritte planen.

Ich bin sehr dankbar, dass ich die gerichtlichen Schritte abwenden kann, indem ich mich „schriftlich in Verbindung“ setze – mit dieser Email bin ich Ihrer Handlungsempfehlung nachgekommen.

Mit freundlichen Grüßen,

Max Mustermann

Steuerbetrug der IRS melden

Hier findet Ihr das entsprechende Formular zur Meldung eines Steuerbetrug bei der IRS:

Die USAG kennen wir auch unter dem Abschnitt „SHAEF“. Wir zeigen euch hier, wie ihr einen Strafantrag nach SHAEF stellt. Weitere Links: Verteidigung gegen Inkasso, Personalausweis ungültig, SHAEF kontaktieren, Strafantrag nach SHAEF & Bereinigungsgesetze gelten, Schuldtitel rechtsungültig.