OLG München, Beschluss v. 26.06.2018 – 5 OLG 15 Ss 89/18: Urteilsaufhebung wegen gänzlich fehlender Richterunterschrift

OLG München, Beschluss v. 26.06.2018 – 5 OLG 15 Ss 89/18: Urteilsaufhebung wegen gänzlich fehlender Richterunterschrift -

Trägt ein Urteil keine Unterschrift, so wird dieser Mangel nicht durch den maschinenschriftlich abgedruckten Namen der erkennenden Richterin, durch die Eingangsbestätigung der Geschäftsstelle
oder die Unterschrift unter der Anordnung der Urteilszustellung ausgeglichen.