Zwangsvollstreckungen sind unrechtmäßig. Sie wurden aufgehoben! Plünderungen und Pfändungen sind illegal.
In Deutschland sind Zwangsvollstreckungen illegal und wurden aufgehoben: Deutscher Bundestag, Drucksache 16/4741 vom 21.03.2007 (Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – Seite 35 – Drucksache 16/4741) Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung vom 26.05.1933 RGBl I 1933, 302 FNA 310-10; Bundesgesetzblatt Teil III V aufgeh. durch Art. 56 G v. 19.4.2006 I 866 mWv 25.4.2006; auch Aktenzeichen: 2 C 1025 / 09 07551/93639-111 STO 07771/93 82 40.
Da die BRD bzw. BRiD nachweislich keinen Friedensvertrag und keine Verfassung hat (siehe Art. 146 GG (Grundgesetz)) und nach wie vor unter Alliierten Besatzungsmächten steht (siehe Art. 120 GG), gilt nach wie vor die Haager Landkriegsordnung (HLKO) (vgl. Grundgesetz, Art. 120):
Artikel 46: Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
Artikel 47: Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt.

Lasst euch nicht einschüchtern!
Es gelten die SHAEF Gesetze im besetzten Deutschland.