Erdgasversorgung, Gasumlage & Gaspreise: Die Politdarsteller im Vatikanstaat Berlin fahren das BRD-Verwaltungskonstrukt endgültig gegen die Wand. Strom und Preise für Erdgas steigen gefühlt jeden Tag, die Energieanbieter kommen nicht mehr hinterher, die neuen Abschläge zu berechnen und Kostennotizen rauszusenden. Das neuste Schattenspiel von Robert Habeck ist die Gasumlage – aktuell wird diskutiert, ob diese verfassungswidrig ist (und nein, das Grundgesetz ist keine Verfassung, welche vom Volk gewählt und bestätigt wurde!). Wir zeigen euch, wie ihr Widerspruch bei eurem Energieanbieter gegen die aktuellen Gaspreise und die Gasumlage einlegen könnt.
Inhaltsverzeichnis
Widerspruch gegen Gasumlage
Schreibt einen Brief an euren Gasversorger mit diesem Inhalt:
Ihre Erhöhung der Preise für Gasbezug, Kunden-Nr.: DEINE KUNDENNUMMER
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie beabsichtigen zum 01.10.2022 einseitig den Preis meines Gasbezugs unter anderem um die sogenannte Gas-Umlage zu erhöhen. Die Erhöhung des Preises ist unbillig nach § 315 BGB, § 126 a und b BGB
lehne sie ab.
Ich fordere Sie auf, mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit der Preiserhöhung durch eine transparente nachvollziehbare Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage nachzuweisen.
Ich zahle für den Gasbezug weiterhin meine bis zum September 2022 geltenden Gas-Abschläge durch Überweisung. Ich widerrufe ausdrücklich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung bezüglich meines Kontos. Die monatlichen Abschlagszahlungen zahle ich fristgerecht ab sofort per Überweisung.
Aufgrund der Allgemeinen Versorgungsbedingungen der Gasversorgung (§§ 30 ff AVBGasV) sowie der ergangenen Rechtsprechung ist nicht gestattet, die Versorgung mit Gas einzustellen. Bitte sehen Sie von Mahnungen und Abschalt-Androhungen ab.
Bitte verrechnen Sie meine zukünftigen Zahlungen unter Zugrundelegung der bisherigen Preise nur auf die jeweilige Hauptforderung.
Das Düsseldorfer Landgericht hat entschieden, dass ein Energieanbieter gesteigerten Beschaffungskosten für Strom- und Gas bei einer bestehenden Preisgarantie nicht an die Verbraucher weitergeben darf – dies stellt Vertragsbruch dar (Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 12 O 247/22). Bitte sehen Sie davon ab, meine bestehende Preisgarantie dahingehend einseitig und rechtswidrig zu kündigen.
Die Gasumlage darf nicht für die Grundversorgung mit Gas erhoben werden!
Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieses Schreibens und teilen Sie mir den Zeitpunkt mit, zu dem Sie die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Preiserhöhung nachweisen wollen.
Die in Abrede stehende Gas-Umlage ist m.E. verfassungswidrig und ich weigere mich diese zu zahlen, bis die Rechtmäßigkeit höchstrichterlich festgestellt worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Quelle: Telegram Kanal: https://t.me/Tat_Sachen/23080
Widerspruch gegen Preiserhöhung beim Gasversorger
Musterbrief zum Widerspruch gegen die Preiserhöhungen der Gasanbieter von der Verbraucherzentrale – so wehrt ihr euch gegen den teuren Gaspreis eurer Energieversorger (z.B. Stadtwerke).
- MUSTERBRIEF: WIDERSPRUCH GEGEN PREISERHÖHUNG (externer Link)
- Artikel der Verbraucherzentrale zum Thema Gas/Gaspreise/Gaspreiserhöhung mit Empfehlungen und Tipps. Der Verbraucherschutz bereitet eine Musterfeststellungsklage, wegen vermeintlich unberechtigter Kündigungen von Stromanbietern, vor. Diesen Artikel betrachte ich als wertvoll und sollte von euch gelesen werden.
Abschlagszahlung für Erdgas ist nicht mehr bezahlbar?
Das Wichtigste vorweg: Eure Abschlagszahlung vom Gasanbieter muss sich immer an eurem Gasverbrauch orientieren, den ihr letztes Jahr hatte. Wenn euer Energieversorger die Abschlagszahlung in diesem Fall zu hoch ansetzt, dann solltet ihr euern Anbieter schnellsten kontaktieren. Euer Gasversorger muss die Abschlagserhöhung im Detail begründen und nachweisen. Erfolgt dies nicht bzw. ist eurer neuen Gasabschlag zu hoch, dann legt schriftlich Widerspruch ein und nutzt dafür ein einfaches Einschreiben (Kosten ca. 3 Euro bei der Deutschen Post).
Widerspruch an den Gasanbieter
In diesem Schreiben teilt ihr eurem Energieanbieter mit, das dieser Widerspruch auf die euch neu angebotenen Abschlagszahlungen für Gas keine Sonderkündigung ist – dies könnt ihr z.B. so formulieren „Dieser Widerspruch ist keine Sonderkündigung auf Ihre vorgebrachte Abschlagserhöhung vom x.y.2022“ (fügt als Datum ein, wann euch der Anbieter über die Gaspreiserhöhung informiert hat).
Informiert euren Gasversorger, dass ihr in der Heizperiode im letzten Jahr einen sehr viel höheren Verbrauch hattet und dies diesen Jahr nicht sein wird. Einen geringen Verbrauch kann man z.B. mit Energiesparmaßnahmen, Verbesserung bzw. Austausch eurer Heizungsanlage, das Kinder aus eurem Haushalt ausgezogen sind oder sie im letzten Jahr ein Familienmitglied häuslich pflegen musstet.
Bei eurem schriftlichen Widerspruch teilt ihr eurem Energieversorger mit, wieviel Abschlag für Gas im letzten Jahr (auch pro Monat) bezahlt hab. Informiert euren Anbieter, dass ihr mit den Energiesparmaßnahmen in diesem Jahr nur eine minimale Anpassung der Abschlagszahlung ausgerechnet habt. So könnt ihr das ungefähr formulieren:
„Meine Familie und ich haben unseren Energieverbrauch der letzten Jahre ständig kontrolliert. Wir haben selbst nachgerechnet, dass unsere aktuelle, monatliche Abschlagszahlung vom Gaspreis von XYZ Euro durch eine Preisveränderung dieses Jahr nur unwesentlich auf ZXY Euro steigen wird. Wir haben unsere Heizungsanlage neu einstellen lassen, sodass diese jetzt sehr viel mehr Energie spart. Dadurch wird der Verbrauch dieses Jahr stark sinken. Wir fordern Sie auf, die Abschlagszahlung für Gas zu reduzieren.“
rechthaben.net
Kündigt der Gasanbieter nach diesem Widerspruch?
Nach diesem Schreiben als Widerspruch auf die neuen Gasabschlagsrechnung/Gaspreise eures Energiedienstleister ist es möglich, dass dieser euch die Gasversorgung kündigt. Ihr habt zwar klar gemacht, dass dieser Widerspruch keine Sonderkündigung ist, doch der Anbieter kann es so auslegen. In diesem Fall solltet ihr eurem Gasanbieter möglichst schnell einen Widerspruch auf die Kündigung wieder als Einschreiben zustellen. Einen passenden Text stellt der Verbraucherschutz zur Verfügung:
Wenn euch der Gasanbieter kündigt, werden ihr ersatzweise mit Gas versorgt, nach 3 Monaten greift dann die die Grundversorgung mit Energie.
Hintergrund: Wenn ein Gasanbieter euch einen neuen Gasabschlag anbietet und dieser deutlich höher ist, als der normale Abschlag aus dem Vorjahr, dann sollte man das kritisch hinterfragen. Habt ihr im letzten Jahr z.B. 200 Euro Abschlag im Monat gehabt und sollt jetzt neu z.B. 1700 Euro pro Monat zahlen, dann stellt eure Zahlung an den Gasversorger immer auch eine Art Kredit dar, die ihr im gewährt. Sprich: zahlt ihr einen hohen Abschlag für Gas ist so, als wenn ihr eurem Gasanbieter einen kostenlosen Kredit gebt. Wenn ihr einen hohen Abschlag zahlt und euer Gasversorger z.B. die Stadtwerke pleitegehen ist euer Geld weg. Immer im Hinterkopf behalten, dass ihr neben den Gaskosten auch noch eure Familie mit Lebensmitteln versorgen müsst und plant entsprechend.
Achtung hier sind weitere wichtige Informationen:
Überweisung für Gasrechnung geschickt formulieren
Anmerkung: Bei der Überweisung der Strom- und Gaskosten könnt ihr im Verwendungszweck auch folgenden Vermerk nutzen: „Ohne Präjudiz, keine Schenkung“ + z.B. eure Rechnungsnummer oder Kundenummer. Der Energieanbieter begeht Betrug, wenn er solch eine Buchung einfach durchwinkt – dies verursacht ihm weitere Kopfschmerzen.
- Zieht eure SEPA Lastschrift vom Energieanbieter zurück
- Zahlt den bestehenden Abschlag weiter
- Im Verwendungszweck euer Überweisung tragt ihr neben eurer Kundenummer zusätzlich „Keine Schenkung, keine Präjudiz“ ein
Information zur Gasumlage und zum Gaspreis
Der Gaslieferant Gazprom aus Russland kündigt an, dass der Transport von Erdgas durch die Nord Stream 1 vollständig eingestellt wird und vorerst kein russisches Gas durch die Pipeline transportiert wird. Ein Ölleck sei der Grund, dass die letzte funktionstüchtige Turbine der Gas-Pipeline abgestellt und gewartet werden muss.
Quelle: RT Deutsch: https://de.rt.com/inland/147852-russische-behorde-untersagt-gazprom-wiederinbetriebnahme/
Quelle: Telegram Kanal von Gasprom: https://t.me/gazprom/886
Internationale Medien berichten, dass große Gasversorgen und Energieversorger das Gesetz zur Gasumlage von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck aktiv mitgestaltet haben. Warum schreiben Energieversorger Gesetze für das Bundeswirtschaftsministerium mit? Warum melden Gas- und Energieversorger sich für diese Gasumlage an, wenn sie gar nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind?
Quelle 1: https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/dramatische-tage-bei-uniper-rettung-energiekonzerne-schrieben-an-verordnung-mit-so-entstand-die-umstrittene-gasumlage-a/
Quelle 2: https://de.rt.com/inland/147343-medienbericht-konzerne-schrieben-an-gasumlage/
Ist die Gasumlage verfassungswidrig?
Ab dem 1. Oktober 2022 erwartet die deutschen Verbraucher eine neue Steuer: die Gasumlage, welche bedrohte Energieriesen von der drohenden Pleite bewahren soll. Große Energieanbieter sollen diese Steuer mitentwickelt und aktiv mitgestaltet haben. Erste Anwaltskanzleien in der BRD und erste Politiker schätzen, dass diese Maßnahme gegen das Grundgesetz der BRD verstoßen soll (in den Medien wird dieser mögliche Verstoß gegen das Grundgesetz als „verfassungswidrig“ beschrieben).
Quelle: https://de.rt.com/kurzclips/video/147273-gasumlage-verfassungswidrig/
Kopplung des Strompreises an Gaspreise führt zu astronomischen Preisen für die Bewohner der BRD.
Steigerungen von über 500 Prozent im Gegensatz zum Vorjahr sind der aktuelle Stand. Mittels Erdgas wird in der BRD elektrische Energie erzeugt und in das benachbarte Ausland, z.b. nach Frankreich exportiert.
Quelle: https://de.rt.com/kurzclips/video/147337-kritische-energielage-nun-steigt-auch/
Energieversorger rechnen mit Zahlungsausfällen deutscher Endkunden durch die hohen Belastungen der Energiekriese in der BRD und der Inflation.
Forderungsausfällen werden vermehrt auftreten, wenn die Bevölkerung der BRD ihren Zahlungsverpflichtungen bei galoppierenden Gas- und Strompreisen nicht mehr nachkommen kann. Die Gasversorgung durch die Nord Stream 1 läuft in den letzten Wochen auf nur noch 20 Prozent ihrer Maximalkapazität. Die Nord Stream 2 ist aktuell mit Gas für 500 Millionen Euro gefüllt, wird jedoch von Bundeswirtschaftsminister und Kinderbuchautor Robert Habeck nicht freigegeben. Die Nord Stream 1 verläuft parallel zur Nord Stream 2, wie man auf dem Bild auf Krautreporter sehr gut erkennen kann: https://krautreporter.imgix.net/system/image/file/6424/preview-mapz-Meine_Karte_20200914-1009-425095.png?fit=min&auto=format,compress&w=688
Quelle: https://de.rt.com/inland/147573-energiekrise-stadtwerke-rechnen-mit-zahlungsausfallen/
Quelle: https://krautreporter.de/3472-der-streit-um-nord-stream-2-verstandlich-erklart
Energieversorger EWE aus Oldenburg hat 2021 seinen Gewinn verdoppelt, ein Insolvenzantrag wurde nicht gestellt und doch will das Unternehmen seinen Antrag auf Zahlung aus der Gasumlage Steuer über 30 Millionen Euro aufrechterhalten:
Quelle: Telegram – https://t.me/RIASberlin/1199
Quelle: Web – https://archive.ph/hyP4r
Die USAG kennen wir auch unter dem Abschnitt „SHAEF“. Wir zeigen euch hier, wie ihr einen Strafantrag nach SHAEF stellt. Weitere Links: Verteidigung gegen Inkasso, Personalausweis ungültig, SHAEF kontaktieren, Strafantrag nach SHAEF , Beispiel Strafanzeige nach SHAEF & Bereinigungsgesetze gelten, Schuldtitel rechtsungültig – Tadel an Auer Witte Thiel Rechtsanwälte GbR. Mehr über den Zensus 2022. Gasumlage widersprechen! Behörden Briefe zurücksenden!