Werbekosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit entstehen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Anzeigen, Flyer, Plakate, Internetwerbung oder Sponsoring. Werbekosten können grundsätzlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie nachgewiesen und angemessen sind.
Inhaltsverzeichnis
Zwei Fälle bei der Erstattung von Werbekosten
Doch was passiert, wenn ein Dritter (zum Beispiel der Arbeitgeber oder ein Kunde) die Werbekosten ganz oder teilweise erstattet? In diesem Fall muss man zwischen zwei Fällen unterscheiden:
- Die Erstattung ist steuerfrei: Das bedeutet, dass die Erstattung nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen gehört und daher nicht versteuert werden muss. In diesem Fall sind die erstatteten Werbekosten aber auch nicht mehr absetzbar, da sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen nicht gemindert haben. Ein Beispiel dafür wäre eine steuerfreie Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber.
- Die Erstattung ist steuerpflichtig: Das bedeutet, dass die Erstattung zu den steuerpflichtigen Einnahmen gehört und daher versteuert werden muss. In diesem Fall sind die erstatteten Werbekosten aber weiterhin absetzbar, da sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen gemindert haben. Ein Beispiel dafür wäre eine Provision oder ein Honorar für eine Werbeleistung.

Die Erstattung von Werbekosten muss also immer im Zusammenhang mit der jeweiligen Einkunftsart betrachtet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Erstattung im gleichen Veranlagungszeitraum erfolgt wie die Verausgabung oder nicht.
Eine Besonderheit gilt für Unternehmen, die von den Corona-Hilfen des Bundes profitieren wollen. Seit Februar 2021 zählen erstmals Ausgaben für Marketing und Werbung zu den erstattungsfähigen Kosten im Rahmen der Überbrückungshilfe III. Dabei können Unternehmen bis zu 90 Prozent ihrer Werbe- und Marketingkosten erstattet bekommen, maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahr 2019. Diese Regelung gilt bis Juni 2021 und soll Unternehmen helfen, ihre Vertriebsaktivitäten zu unterstützen.
Fazit: Werbekosten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden und somit die Steuerlast senken. Allerdings muss man dabei beachten, ob und wie diese Kosten von einem Dritten erstattet werden und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben. Zudem sollte man sich über aktuelle Fördermöglichkeiten informieren, um von staatlichen Hilfen zu profitieren.
Werbekostenerstattung vom Finanzamt bei der Einkommenssteuerabgabe in Deutschland
Die Werbekostenerstattung vom Finanzamt bei der Einkommenssteuerabgabe in Deutschland ist ein Thema, das viele Menschen betrifft. Doch was genau bedeutet das eigentlich? In diesem Blogartikel werden wir uns näher damit auseinandersetzen und alle wichtigen Aspekte beleuchten.
Definition
Die Werbekostenerstattung ist eine Möglichkeit, die Kosten für berufliche Werbung steuerlich geltend zu machen. Dabei kann es sich um Kosten für Anzeigen, Plakate, Broschüren, Visitenkarten und vieles mehr handeln. Die Werbekostenerstattung wird vom Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung gewährt.
Übersicht über die Werbekostenerstattung
- Wer hat Anspruch auf Werbekostenerstattung?
- Wie hoch ist die Werbekostenerstattung?
- Was gilt als berufliche Werbung?
- Welche Nachweise sind erforderlich?
- Was sind die Vorteile der Werbekostenerstattung?
- Was sind die Nachteile der Werbekostenerstattung?
- Wie kann man die Werbekostenerstattung optimieren?
Wer hat Anspruch auf Werbekostenerstattung?
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Werbekostenerstattung, sofern er berufliche Werbung betreibt. Dabei spielt es keine Rolle, ob er in einem Angestelltenverhältnis oder als Selbstständiger tätig ist. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, zum Beispiel bei Beamten oder Soldaten, die ihre Werbung über öffentliche Stellen abrechnen müssen.
Wie hoch ist die Werbekostenerstattung?
Die Werbekostenerstattung ist auf einen Pauschbetrag begrenzt, der jedes Jahr neu festgelegt wird. Für das Jahr 2021 beträgt dieser Betrag 1.000 Euro. Das bedeutet, dass Werbekosten bis zu dieser Höhe steuerlich absetzbar sind. Wer höhere Kosten hat, kann diese nur dann geltend machen, wenn er sie nachweisen kann.
Was gilt als berufliche Werbung?
Als berufliche Werbung gelten alle Maßnahmen, die der Förderung des eigenen Berufs oder der eigenen Tätigkeit dienen. Dazu gehören zum Beispiel Anzeigen in Fachzeitschriften, Plakate auf Messen oder Flyer für die eigene Praxis. Auch die Kosten für die Gestaltung einer eigenen Webseite können als Werbekosten geltend gemacht werden.
Welche Nachweise sind erforderlich?
Um die Werbekosten beim Finanzamt geltend zu machen, sind Nachweise erforderlich. Dazu gehören zum Beispiel Rechnungen, Quittungen oder Kontoauszüge. Es ist also wichtig, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und gegebenenfalls Kopien anzufertigen.
Vorteile der Werbekostenerstattung
- Steuerliche Entlastung: Durch die Werbekostenerstattung können Arbeitnehmer ihre Steuerlast senken und somit mehr Nettoeinkommen erzielen.
- Förderung der eigenen Tätigkeit: Werbung ist ein wichtiger Bestandteil der beruflichen Tätigkeit und kann dazu beitragen, dass sich die eigene Arbeit besser vermarkten lässt.
- Gleichberechtigung: Die Werbekostenerstattung gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Position oder ihrem Einkommen.
- Motivation: Durch die Möglichkeit, Werbekosten steuerlich abzusetzen, können Arbeitnehmer motiviert werden, sich stärker für ihre berufliche Tätigkeit zu engagieren.
- Planungssicherheit: Da die Werbekostenerstattung jedes Jahr auf einen festen Betrag begrenzt ist, können Arbeitnehmer ihre Werbemaßnahmen entsprechend planen und budgetieren.
- Wettbewerbsvorteil: Werbung kann dazu beitragen, sich von der Konkurrenz abzuheben und somit einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen.
- Investition in die Zukunft: Werbung ist eine Investition in die Zukunft und kann dazu beitragen, langfristig mehr Kunden zu gewinnen und somit höhere Einkünfte zu erzielen.
Nachteile der Werbekostenerstattung
- Begrenzter Pauschbetrag: Die Werbekostenerstattung ist auf einen Pauschbetrag begrenzt, der jedes Jahr neu festgelegt wird. Wer höhere Kosten hat, kann diese nur dann geltend machen, wenn er sie nachweisen kann.
- Aufwändige Dokumentation: Um die Werbekosten beim Finanzamt geltend zu machen, sind genaue Nachweise erforderlich. Das kann mitunter sehr aufwändig sein.
- Keine Garantie für Erfolg: Werbung ist keine Garantie für Erfolg und kann trotz hoher Kosten nicht immer die gewünschten Ergebnisse erzielen.
Wie kann man die Werbekostenerstattung optimieren?
Um die Werbekostenerstattung optimal zu nutzen, sollten Arbeitnehmer ihre Werbemaßnahmen genau planen und budgetieren. Zudem lohnt es sich, Angebote sorgfältig zu vergleichen und gegebenenfalls Preisnachlässe auszuhandeln. Auch die Wahl der richtigen Werbeform kann dazu beitragen, die Kosten zu senken und gleichzeitig eine hohe Effektivität zu erzielen.
Fazit
Die Werbekostenerstattung vom Finanzamt bei der Einkommenssteuerabgabe in Deutschland bietet Arbeitnehmern eine wichtige Möglichkeit, ihre Steuerlast zu senken und ihre berufliche Tätigkeit zu fördern. Allerdings ist es wichtig, die Voraussetzungen und Nachweise genau zu beachten, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Wer die Werbekostenerstattung jedoch sorgfältig plant und nutzt, kann von einer Vielzahl von Vorteilen profitieren.