Der Personalausweis bzw. der „eigene“ Ausweis ist nach BRD Recht ungültig. Wir fordern heute vom Einwohnermeldeamt eine Stellungnahme. Wir senden das Schreiben 3 Mal via Einschreiben: die ersten 2. Male werden wir mit Plattitüden abgespeist, beim dritten Mal ist man rechtlich gezwungen uns eine eindeutige Aussage zu geben.

Ausweis ungültig: Die United Nations führen keinen Staat "Deutsch"
Ausweis ungültig: Die United Nations führen keinen Staat „Deutsch“

Mit ungültig ist hier nicht gemeint, dass der Ausweis abgelaufen ist!

Hier meine Textvorlage für das Anschreiben an das Einwohnermeldeamt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anhang finden Sie ein Musterbeispiel für den Bundespersonalausweis.

Es wird als Staatsangehörigkeit „Deutsch“ angegeben. Auf der Webseite der United Nations ist keine Nation „Deutsch“ gelistet, sehr wohl aber „GERMANY“. Da im Bundespersonalausweis jedoch „Deutsch“ steht, ist der Personalausweis ja ungültig. Sie können hier auf der Webseite der UN selbst nachrecherchieren: https://www.un.org/en/library/page/member-states-record.

Im Personalausweisgesetz – PAuswG, § 5 steht explizit gelistet, welche Informationen auf dem Bundespersonalausweis erfasst werden müssen. Im „Rechtsdeutsch“ zählt jedes Wort, ein einzelnes Wort kann den (rechtlichen) Sinn eines Satzes oder sogar einer Klageschrift/Verteidigung zu Fall bringen. 
Das Personalausweisgesetz – PAuswG, § 5 fordert unter anderem „Familienname und Geburtsname“, „Vornamen“, „Tag und Ort der Geburt“ und „Unterschrift“ um nur einige zu nennen. Diese exakten Worte finden sich auf dem Bundespersonalausweis nicht, der Ausweis ist also rechtsungültig, da sich nicht an das PAuswG gehalten wird.

Auf dem Bundespersonalausweis steht „Inhaber“ bzw. „Inhaberin“. Als Absolvent einer deutschen Grundschule weiß ich, dass die Vorsilbe „In“ immer „nicht“ heißt, z.b. „In-Kompetenz“, „In-Solvenz“ oder „in-adäquate“ nur um einige Beispiele zu nennen.


Als „Nicht-Inhaber“ ist man somit weder Besitzer noch Eigentümer. Eigentümerschaft wird ja auch schon mit PAuswG, § 4 der „Bundesrepublik Deutschland“ übertragen.


Wenn eine juristische Person keine Rechte an dem Personalausweis hat, dann sind doch alle Rechtsgeschäfte, die diese juristische Person mit „seinem“ Bundespersonalausweis tätigt, rechtsungültig.


Bitte nehmen Sie nicht ausweichend Stellung zu meinem Nachweis! Der Bundespersonalausweis ist somit nach BRID Recht ungültig? Somit sind alle Rechtsgeschäfte die eine juristische Person mit „seinem“ Bundespersonalausweis tätigt rechtsungültig? Bitte beantworten Sie diese Fragen.


Dieses Schreiben wird Ihnen 3 Mal postalisch zugestellt!

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Nachtrag vom 22.2.2022: bei meinen weiteren Recherchen bin ich darauf gestoßen, dass man schon mit dem Personalausweisgesetz PAuswG eine logisch schlüssige Argumentation aufbauen kann, dass der Personalausweis nicht rechtsgültig ist (d.h. er noch nicht abgelaufen ist):

Ich habe kein Ausweisdokument, welches rechtsgültig ist – Zitat: „ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber: 1.Familienname und Geburtsname,
2.Vornamen, Tag und Ort der Geburt, 5.Lichtbild, 6.Unterschrift, 7.Größe, 8.Farbe der Augen“, Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/8806/index.htm) – ich habe also kein rechtsgültiges Personalausweisdokument in meinem Besitz und auch nicht in meinem Eigentum (Zitat: „(1) Ein Ausweis ist ungültig, wenn […] Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder – mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe – unzutreffend sind“, Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/8806/a161523.htm).

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