Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die das Leben einer Person absichert. Im Falle des Todes des Versicherten zahlt die Versicherungsgesellschaft eine vorher vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus. Es gibt verschiedene Arten von Lebensversicherungen, wie zum Beispiel Risikolebensversicherungen oder Kapitallebensversicherungen.
Einer der Vorteile einer Lebensversicherung ist, dass sie für viele Menschen eine Möglichkeit bietet, ihre Familie und Angehörigen finanziell abzusichern. Insbesondere für den Fall, dass der Hauptverdiener einer Familie plötzlich verstirbt, kann die Auszahlung einer Lebensversicherung dazu beitragen, dass in dieser schwierigen Zeit keine finanziellen Sorgen entstehen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass einige Lebensversicherungen auch eine Altersvorsorge darstellen können. Hierbei wird während der Laufzeit der Versicherung regelmäßig Geld eingezahlt und am Ende der Vertragslaufzeit wird eine vorher vereinbarte Summe ausgezahlt. Diese kann dann als zusätzliche Rente oder als finanzieller Puffer im Alter dienen.
Zudem bietet eine Lebensversicherung oft auch steuerliche Vorteile. So sind beispielsweise die Beiträge zur Risikolebensversicherung als Sonderausgaben absetzbar und bei bestimmten Kapitallebensversicherungen können auch die Zinsen steuerfrei bleiben.
Insgesamt kann eine Lebensversicherung also eine sinnvolle Möglichkeit sein, um sich gegen unvorhergesehene Ereignisse abzusichern und gleichzeitig für die Zukunft vorzusorgen. Allerdings sollte man sich vor dem Abschluss einer solchen Versicherung genau über die verschiedenen Optionen und Bedingungen informieren, um sicherzustellen, dass man den passenden Tarif wählt.
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Lebensversicherung – Beiträge zurückzahlen lassen
Das Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil gefällt, das für Versicherungsnehmer von Lebensversicherungen interessant sein könnte. Das betrifft vor allem Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Das Urteil gibt den Versicherten ein Recht auf Widerruf, um Geld aus ihren Verträgen zurückzufordern. Das betrifft sowohl Kapitallebensversicherungen als auch Risikolebensversicherungen. Die Entschädigung kann bis zu 150% der eingezahlten Beiträge betragen.
Eine falsche Beratung beim Abschluss eines Vertrags kann Versicherte dazu berechtigen, den Widerrufsjoker zu ziehen. Das Urteil betrifft etwa 108 Millionen Policen in ganz Deutschland – schätzt die Allianz Versicherung.
Es ist nicht notwendig, einen Anwalt zu beauftragen, um eine Entschädigung zu fordern. Auch fallen keine Kosten an. Lediglich im Falle einer Entschädigung seitens der Versicherung wird eine Gebühr fällig. Selbst wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde, könnte man noch Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Die Hintertür des BGH-Urteils ist besonders interessant für Versicherungen mit hoher Garantieverzinsung. Es lohnt sich also, die eigenen Verträge zu überprüfen und gegebenenfalls eine Entschädigung einzufordern.
Für junge Erwachsene im Alter zwischen 14 und 39 Jahren, die sich mit dem Thema Lebensversicherung befassen, ist es wichtig zu wissen, dass das BGH-Urteil eine Möglichkeit zur Rückforderung von Beiträgen eröffnet. Auch wenn sie selbst in dieser Zeit keinen Vertrag abgeschlossen haben sollten, können sie ihre Eltern oder Großeltern darauf hinweisen.
Das BGH-Urteil (Az. IV ZR 448/14) ist also ein wichtiger Schritt für Versicherte und ermöglicht es ihnen, sich gegen falsche Beratung beim Abschluss von Lebensversicherungsverträgen zur Wehr zu setzen – ohne Risiko und ohne Anwalt.
Vorteile einer Risikolebensversicherung
- finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall
- Steuervorteile bei bestimmten Vertragsformen
- Möglichkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge durch die Auszahlung der Versicherungssumme nach Ablauf des Vertrags
- Durch die Beitragszahlungen wird ein Vermögen aufgebaut
- Steuervorteile bei bestimmten Vertragsformen
- unabhängig von der Kapitalmarktentwicklung
Nachteile
- niedrige Rendite im Vergleich zu anderen Anlageformen
- es besteht das Risiko, dass die Beiträge den Todesfall nicht ausreichend absichern
- hohe Kosten und Provisionen können die Rendite senken
- meist lange Mindestvertragslaufzeiten, die eine vorzeitige Kündigung erschweren
Zusammenfassung
Ein BGH-Urteil ermöglicht es Versicherten, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, ihr Geld zurückzubekommen. Eine kostenlose Einschätzung des Anspruchs sowie eine Kalkulation der Entschädigung ist möglich. Kosten entstehen nur bei erfolgreicher Durchsetzung des Anspruchs, berechnet als Anteil am Mehrwert im Vergleich zur Kündigung der Versicherung. Betroffene können auch dann eine Entschädigung erhalten, wenn sie die Versicherung bereits gekündigt haben und bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückbekommen. Der Widerrufsjoker kann von spezialisierten Unternehmen wie helpcheck.de genutzt werden.