Im Rahmen der Grundsteuerreform müssen 36 Millionen Gebäude und Grundstücke komplett neu bewertet werden. Aktuell fehlt von diesem Gesamtbetrag noch 20 Millionen Grundsteuer Anträge – sprich: 55 Prozent der Grundsteueranträge fehlen noch. Weiterer Widerstand regt sich in Baden-Württemberg, dort sind bereits erste Klagen vor Gerichten eingereicht worden.

Inhaltsverzeichnis
Vordrucke und Ausfüllanleitungen für die Grundsteuererklärung
Achtung: Bevor ihr euch die PDF Datei herunter ladet nur soviel als Hinweis: ihr müsst euch durch knapp 60 Seiten Rechtsdeutsch durchquälen. Quelle für diese PDF ist BStBl 2021 I Seite 2391 und
NWB UAAAI-01349.
Für die neue Grundsteuerreform müssen insgesamt 36 Millionen Grundstücke und Gebäude neu bewertet werden. Das heißt: aktuell fehlen rund 20 Millionen Erklärungen. Oder umgekehrt: Erst 45 Prozent wurden überhaupt abgegeben. Eine Online-Petition gegen die neue Grundsteuer gibt es bereits. Außerdem wird bereits geklagt, in Baden-Württemberg und möglicherweise auch gegen das Bundesmodel. Nicht gerade eine Erfolgsgeschichte.
Grundsteuerbescheid – Zwangsgelder drohen
Zum Stichtag 31.01.2023 müssen alle Grundsteuererklären abgegeben sein. Das Finanzamt fordert eine elektronische Abgabe via ELSTER Formular, für welches man selbstverständlich eine Zertifikatsdatei brauch, die man wiederum beim Finanzamt … ach lassen wir das. Solltet ihr euch das oben verlinkte Muster angeschaut haben und in ein süffisantes Lächeln ausgebrochen sein, tja dann könnt ihr nur ein Steuerberater oder eine Anwaltskanzlei mit Fokus Steuerrecht sein, der das vermeintliche Honorar über 300 Euro für die Erklärung der Grundsteuer 2022 ihres Mandanten schon sauber verplant hat.
Kurz vor Ende der Abgabefrist haben viele Grundstückseigentümer ihre Erklärung noch nicht beim Finanzamt eingereicht. In Mecklenburg-Vorpommern haben gerade einmal 40 Prozent der Eigentümer ihre Grundsteuererklärung 2022 abgegeben. In Baden-Württemberg und dem Saarland sind es bereits 45 Prozent. In Berlin gaben 45,6 Prozent, in Nordrhein-Westfalen 46 Prozent, in Brandenburg 47,5 Prozent und in Sachsen haben 49 Prozent der Hausbesitzer ihren Grundsteuerantrag abgegeben.
Das Finanzamt lobt eine Strafsteuer von bis zu 25.000 Euro aus, wenn man seine Grundsteuerangaben nicht rechtzeitig elektronisch meldet.
Folgende Räume gehören nicht in die Grundsteuererklärung
Unter Wohnfläche versteht man alle Räume, in denen man mit seiner Familie lebt:
- Schlafzimmer
- Bad
- Kinderzimmer
- Küche
- Gästezimmer
- Wohnzimmer
- Arbeitsraum
Keine eigentliche Wohnfläche sind Räume, die man für seinen Betrieb benötigt, oder die öffentlichen Zwecken dienen – dies wird Nutzfläche genannt:
- Büros
- Kanzleien
- Werkstätte
- Kindergärten
- Vereinsräume
- Verkaufsbüros
Im Folgenden nenne ich die Zubehörräume oder auch Nebenräume genannt, die nicht als Wohn- oder Nutzfläche gelten und deshalb nicht in der Grundsteuererklärung angegeben werden sollten – da diese sonst vom Finanzamt in eure Neubewertung der Grundsteuer mit einbezogen werden:
- Heizungsräume
- Kellerräume
- Abstellräume
- Waschkeller
- Trockenräume
- Vorratskeller
Hauseigentümer sollen sich melden und klagen
Eine breite Verbändeallianz mit dem Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. bringt eine Musterklage gegen die Grundsteuer B in Baden-Württemberg auf den Weg.
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg, die Verbände Haus & Grund Württemberg, Haus & Grund Baden und der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg fordern die Finanzverwaltung auf, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Musterklage alle Grundsteuerwertbescheide nur vorläufig zu erlassen. Die Verbände werden gemeinsam mit betroffenen Eigentümern mehrere Musterklagen gegen die neue Landesgrundsteuer führen.
Erste Klage bereits eingereicht
Die ersten Klagen gegen die Grundsteuerberechnung sind bereits bei Gericht eingereicht worden. Mit diesen Schriftsachen soll grundsätzlich geklärt werden, ob das neue Landesgrundsteuergesetz verfassungsmäßig (BRD hat keine Verfassung) ist. Am 7.12.2022 wurden beim Finanzgericht Baden-Württemberg diese Klage unter dem Aktenzeichen 8 K 2368/22 eingereicht.
Bund hält sich für „seine“ Immobilien nicht an die Abgabefrist
Die meisten Liegenschaften des „Bundes“ sind grundsteuerbefreit, jedoch muss für diese Grundstücke und Immobilien eine Erklärung abgegeben werden. Dies händisch zu tun „wäre wäre außerordentlich aufwendig und ineffizient“, laut Florian Toncar (FDP). Toncar berichtet weiter, dass nach aktueller Planung bis zum 30.09.2023 diese kompletten Steuererklärungen (man spricht von 26.000 Stück) abgegeben worden werden sein.
Horror vor Grundsteuerbescheiden
Der Focus berichtet von einem Rentner aus Freiburg. Er hat bis jetzt jährlich 432 Euro Grundsteuer für seine Liegenschaften bezahlt. Nach der Grundsteuerreform fordert das Finanzamt nun 11.138,40 Euro von ihm – eine Steigerung um satte 2578 Prozent.
Der Rentner hatte ein kleines Einfamilienhaus, gebaut im Jahr 1956 und ein sehr großes Grundstück mit 2500 Quadratmetern dazu. Eine Aufteilung oder ein Verkauf von Grundstücksteilen ist nicht möglich. Der Bodenrichtwert in seiner Wohngegend wird mit 880 Euro pro Quadratmeter bemessen und gehört damit zu den höchsten in der BRD. Sein Grundsteuermessbetrag kostet ihn 1856,40 Euro. In Freiburg ist der Grundsteuerhebesatz mit 600 Prozent sehr hoch – durchschnittlich waren es 2021 nach Ernst & Young knapp unter 390 Prozent. Wie wird nun die eigentliche „Steuerlast“ berechnet? Das Finanzamt nimmt den Grundsteuermessbetrag und multipliziert diesen mit dem Hebesatz, welcher dann die Grundsteuer ergibt: 1856,40 x 6 = 11.138,40 Euro.
Widerspruch gegen die Grundsteuererklärung – Muster und Vorlage
Beispielvorlage
An das
Finanzamt
(Postanschrift des zuständigen Finanzamts)
(Ort angeben)…, den (aktuelles Datum)
Steuernummer|n: …
Steueridentifikationsnummer|n: …
Aktenzeichen:…
- Einspruch gegen den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwertes vom … (Jahr und Datum des Bescheides)
- Einspruch gegen den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuermessbetrags vom … (Jahr und Datum des Bescheides)
- Einspruch gegen den Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer vom … (Jahr und Datum des Bescheides)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege/n ich/wir Einspruch gegen die oben genannten Steuerbescheide vom … (Datum) ein.
Gleichzeitig wird die Aussetzung der Vollziehung und das Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragt.
Die auf Grundlage dieses Bescheides festzusetzende Grundsteuer wird zu einer unangemessen hohen Belastung führen.
Der Grundsteuerwertbescheid/Grundsteuermessbescheid/Grundsteuerbescheid wird daher aus allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten beanstandet.
Begründung:
Zur Begründung berufe ich mich auf das Gutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhoff bzgl. der verfassungswidrigen und unverhältnismäßigen Steuerbelastung durch die Grundsteuer; abrufbar unter
https://zia-deutschland.de/wp-content/uploads/2021/05/G._Kirchhof__Gutachten_ZIA__10.1.20191.pdf
insbesondere auf die Ausführungen unter S. 9 und folgend.
Weiter begründe ich zum System des neuen Grundsteuerverfahrens wie folgt:
sämtliche Bodenrichtwerte sind zu hoch angesetzt. Gerade in den letzten Jahren war eine überproportionale Steigerung der Bodenrichtwerte festzustellen, die seitens der Gutachterausschüsse unsachgemäß und unverhältnismäßig angesetzt wurden;
bei bebauten Grundstücken kann der Gebäudewert von dem eigentlichen Grundstückswert nur durch Schätzung separiert werden (ungenaues Verfahren);
die unterschiedlichen Mietniveaus in den einzelnen Gemeindegebieten werden nicht angemessen berücksichtigt;
eine Differenzierung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken ist willkürlich und unangemessen;
aufgrund der bindenden Regelungen im Grundsteuergesetz und im Bewertungsgesetz gibt es keine Möglichkeit, einen geringeren Grundsteuerwert durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
……………
(Unterschrift)
Quelle: https://t.me/Zensus_2022/142