Die EU hat zum neuen Jahr 2023 die Genehmigung erteilt, Insekten in Backwaren, Teigwaren und andere Teilfertigprodukte „für die allgemeine Bevölkerung“ mit beizumischen – EU: In wenigen Tagen in Pizza, Keksen, Brot.

Die Menschen müssen selbst in Erfahrung bringen, dass Hausgrillen („Acheta domesticus„) zu Pulver gemahlen, beigemengt sind, und müssen eigenverantwortlich prüfen, ob sie darauf allergisch reagieren könnten.

Grillen im Essen
Grillen im Essen (Acheta domesticus)

Lebensmittel, die Grillen enthalten können

Folgende Produkte „für die allgemeine Bevölkerung“ können demnächst mit beigemengten Insekten (Acheta domesticus) im Verkauf liegen:

  • Mehrkornbrot
  • Mehrkornbrötchen
  • Crackern und Brotstangen
  • Getreideriegeln
  • Trockene Vormischungen für Backwaren
  • Kekse
  • trockenen gefüllten und ungefüllten Teigwarenerzeugnisse
  • Soßen
  • verarbeitete Kartoffelerzeugnisse
  • Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse
  • Pizza
  • Allgemeine Erzeugnisse aus Teigwaren und Molkenpulver
  • Fleischanalogen (vegetarische Fleischalternativen)
  • Suppen und Suppenkonzentraten, Suppenpulver
  • Snacks auf Maismehlbasis
  • Bierähnliche Getränken
  • Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten
  • Snacks (außer Chips) sowie Fleischzubereitungen

Weitere Hinweise

Die Zulassung beginnt am 24. Januar 2023.

Im vegetarischen Fleischersatz sind diese Insekten dann auch enthalten.

Wenn ihr keine Insekten essen wollt, achtet auf „Acheta domesticus“ in den Inhaltsstoffen – ist dies mit bei den Inhaltsstoffen genannt, kauft das Produkt nicht, denn es enthält diese Hausgrillen.

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