Inkasso Unternehmen oder Anwaltskanzleien nutzen – um Forderungen durchzusetzen – den Gerichtlichen Mahnbescheid. Hierbei kommt BRD „Recht“ zum Einsatz, dass z.B. durch die Alliierten Bereinigungsgesetze aufgehoben wurde – somit ist der Mahnbescheid rechtsungültig.

Schaut euch hier an, wie ein Gerichtlicher Mahnbescheid aussieht (PDF Dokument).
Der Nachweis über die Rechtsmäßigkeit und Gültigkeit der Bereinigungsgesetze (PDF Dokument).
Folgendes Template habe ich verwendet und anschließend mittels Einwurfeinschreiben an das Gericht geschickt.
Mahnbescheid sind selbst nach „BRD Recht“ ungültig, dies nutzen wir aus und informieren die Mahngerichte über die aktuelle rechtliche Lage und weisen die „Mahnbescheide“ postwendet zurück. Mahnschreiben sind auch nicht von Richtern unterzeichnet und somit schon per se nach BGB §125, §126 ungültig.
Firma Amtsgericht Hünfeld 36084 Hünfeld Max Mustermann Musterstadt, 30.11.2021 Musterstraße Str. 17 17171 Musterstadt Zurückweisung Ihres rechtsungültigen Schreibens "MAHNBESCHEID" mit [GESCHÄFTSNUMMER] [XXXXXXXXXXXX] Guten Tag Firma Amtsgericht, Sie sind eine privatrechtliche Firma nach See- und Handelsrecht (D-U-N-S® Nummer: 34-127-8146) und dürfen keine hoheitlichen Handlungen vornehmen. Da die BRD nachweislich keinen Friedensvertrag und keine Verfassung hat (siehe Art. 146 GG (Grundgesetz)) und nach wie vor unter Alliierten Besatzungsmächten steht (siehe Art. 120 GG), gilt nach wie vor die Haager Landkriegsordnung (HLKO) (vgl. Grundgesetz, Art. 120): • Artikel 46: Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden. • Artikel 47: Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt. In Deutschland sind Zwangsvollstreckungen illegal und wurden aufgehoben: Deutscher Bundestag, Drucksache 16/4741 vom 21.03.2007 (Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – Seite 35 – Drucksache 16/4741) Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung vom 26.05.1933 RGBl I 1933, 302 FNA 310-10; Bundesgesetzblatt Teil III V aufgeh. durch Art. 56 G v. 19.4.2006 I 866 mWv 25.4.2006; auch Aktenzeichen: 2 C 1025 / 09 07551/93639-111 STO 07771/93 82 40. Das BGB in der Fassung vom 24. Juli 2010 (BGBl. I S. 977) wurde vom: • Bundespräsident (D-U-N-S® Nummer: 34-032-7143) • Die Bundeskanzlerin (D-U-N-S® Nummer: 31-497-2740) • Bundesministerium für Justiz (D-U-N-S® Nummer: 33-015-2042) unterzeichnet - alles privatwirtschaftlichen Firmen nach See- und Handelsrecht eingetragen in Delaware, USA. Privatrechtliche Firmen dürfen keine hoheitlichen Handlungen vornehmen, sodass das BGB in seiner aktuellen Form keine Anwendung finden darf! Daraus folgt, dass die Hauptforderung rechtsungültig ist! Das Gerichtskostengesetz (GKG) in der Version von (BGBl. I S. 718) wurde am 27. Februar 2014 vom: • Bundespräsident (D-U-N-S® Nummer: 34-032-7143) • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (D-U-N-S® Nummer: 33-015-2042) • und vom Bediensteten "Gerhard Schröder" des Bundeskanzleramts (D-U-N-S® Nummer: 34-291-4780) unterzeichnet. Hierbei handelt es sich jeweils wieder um eingetragene privatrechtliche Firmen nach See- und Handelsrecht und diese dürfen keine hoheitlichen Handlungen vornehmen. Das GKG ist rechtsungültig und somit auch die Gerichtskosten nichtig. Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840) wurde von folgenden juristischen Personen unterzeichnet: • Bundespräsident (D-U-N-S® Nummer: 34-032-7143) • Die Bundeskanzlerin (D-U-N-S® Nummer: 31-497-2740) • Bundesministerin für Justiz (D-U-N-S® Nummer: 33-015-2042) • Bundesminister für Arbeit und Soziales (D-U-N-S® Nummer: 50-699-4800) Hierbei handelt es sich jeweils wieder um eingetragene privatrechtliche Firmen nach See- und Handelsrecht und diese dürfen keine hoheitlichen Handlungen vornehmen. Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist rechtsungültig und somit auch die entsprechenden "Vergütung für Inkassodienstleistungen" und die Nebenkosten nichtig. Ihr Bediensteter "Rechtspfleger Lorenz" verweist in Ihrem Namen auf folgenden Aussage hin: "Maschinell erstellte Ausfertigung, ohne Unterschrift gültig (§ 703 b Abs. 1 ZPO)". Sie beziehen sich in Ihrem Schreiben mit [GESCHÄFTSNUMMER] [21-5754067-0-3] auf den § 703 b Abs. 1 ZPO (Zivilprozessordnung). Sie verstoßen damit aktiv gegen geltendes Recht. Die Alliierten haben mit den Bereinigungsgesetzen (hier: 1. BMJBBG vom 19.04.2006 BGBl. I S. 866 (Nr. 18)) den Geltungsbereich der ZPO entfernt. Mit den Bereinigungsgesetzen wurde auch hier im Artikel 49 der Geltungsbereich der Zivilprozessordnung aufgehoben (Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 18, S866ff ausgegeben am 24.04.2006). Das Bundesverwaltungsgericht hat eindeutig mitgeteilt: "Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können." "Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig." (VerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147). Da Sie gegen die Bereinigungsgesetze verstoßen machen Sie sich die NAZI Gleichschaltungsgesetze zu gelten! Gemäß § 126 BGB (in der Version: Reichsgesetzblatt 1896, S. 195, Nr. 21, ausgegeben am 24. 08. 1896, in Kraft seit 01. 01. 1900) muss Ihr Schreiben mit [GESCHÄFTSNUMMER] [XXXXXXXXXXXX] unterschrieben werden. Da dies nicht geschehen ist, greift § 125 BGB (in der Version: Reichsgesetzblatt 1896, S. 195, Nr. 21, ausgegeben am 24. 08. 1896, in Kraft seit 01. 01. 1900) – Ihr Mahnbescheid ist somit rechtsungültig. Ich weise Ihren Mahnbescheid wegen Rechtsungültigkeit zurück und gehe mit Ihnen keinen Vertrag ein. Den [WIDERSPRUCH] habe ich mit Paraphe und mit Coactus feci (Latein, Abk. c. f.) „ich tat es unter Zwang“ bedruckt. In Deutschland gelten die SHAEF Gesetze! Ihre Firma wird von mir bei der Alliierten Regierung SHAEF wegen diverser Rechtsvergehen angezeigt. Diesen Schreiben wird vollumfänglich im Internet veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen, Max