Wir stellen bei Inkasso, Anwälten, Juristen, Kanzleien, Rechtsdienstleistern und Forderungsmanagement Firmen eine DSGVO Datenschutz Anfrage und wollen die über uns gespeicherten Daten nach Datenschutzgrundverordnung DSGVO (früher BDSG) einsehen. Wir nutzen unser Auskunftsrecht und erstellen Arbeitspakete für diese Dienstleistungsfirmen.

Wie gehe ich vor?
Zuerst schaut ihr euch die Webseite der Dienstleistungsfirma an und begebt euch dort ins Impressum. Dort nehmt ihr euch die Email Adresse heraus und schreibt eine Email an die Firma mit folgendem Inhalt:
Email Betreff: Datenschutzauskunft nach DSGVO
Email Inhalt:
Meine Damen und Herren,
hiermit fordere ich eine Datenschutzauskunft nach DSGVO meiner bei Ihnen gespeicherten Daten.
Wohnanschrift: [Bemerkung: schreibt dort eure Anschrift rein]
Max Mustermann
Musterstraße 17,
10017 Musterstadt
Senden Sie mir Ihre Ausführung postalisch an meine genannte Wohnanschrift.
Liegt mir bis zum xx.yy.2022 [Bemerkung: Vom aktuellen Tag plus 31 Tage Zeit geben, dies ist das Minimum, was denen zur Bearbeitung zusteht] dieses Dokument nicht vor, werde ich Ihre Firma bei der entsprechenden Datenschutzbehörde anzeigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann
Hinweis: Bemerkungen solltet ihr entfernen und sind in eckigen Klammern geschrieben. Die Firma hat genau 1 Monat Zeit, um eure Anfrage zu bearbeiten – diese Zeit steht ihr laut dem Datenschutzgrundverordnung bzw. GDPR Gesetz zu.
Wir stellen eine Datenschutz Anfrage, weil wir unsere personenbezogenen Daten einsehen wollen und weil wir der Dienstleistungsfirma ein Arbeitspaket bzw. eine Arbeitsaufgabe einstellen wollen.
Hier beschreiben wir, wie ihr euch gegen jede Art von Inkasso und Forderungsmanagement wehrt.
Hier findet Ihr das Gesetz zur Datenschutzgrundverordnung: https://dejure.org/gesetze/DSGVO
Hier wird beschrieben, was die DSGVO ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung
Hier findet ihr das BDSG Bundesdatenschutzgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/