Ehegattensplitting und Steuerklassen – Alles, was Sie wissen müssen: Wenn Sie darüber nachdenken, wie viel Steuern Sie zahlen müssen, werden Sie sich wahrscheinlich die Frage stellen: Was ist Ehegattensplitting und welche Steuerklasse soll ich wählen? Für viele Paare kann das Ehegattensplitting eine gute Möglichkeit sein, Steuern zu sparen. Aber was bedeutet Ehegattensplitting überhaupt? In diesem Blogartikel werden wir uns detailliert mit dem Thema Ehegattensplitting und Steuerklassen befassen. Wir werden Ihnen erklären, was Ehegattensplitting ist, welche Steuerklassen es gibt und wie Sie die richtige Steuerklasse für sich auswählen können.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Ehegattensplitting und warum ist es wichtig?
Ehegattensplitting ist ein Verfahren, das verheirateten Paaren helfen soll, ihre Steuerlast zu reduzieren. Es ermöglicht Paaren, ihre Steuerbelastung aufzuteilen und somit eventuell eine geringere Steuerlast zu haben. Dieses Verfahren kann bei der Ermittlung der Steuerlast der Ehepartner helfen. Durch die Aufteilung der Steuerlast kann es einem Ehepaar möglich sein, weniger Steuern zu zahlen als bei einer gemeinsamen Veranlagung.
Das Ehegattensplitting kann nur dann angewendet werden, wenn beide Ehepartner in Deutschland steuerpflichtig sind und verheiratet sind. Das Ehegattensplitting ist eine Möglichkeit, Steuern zu sparen, aber es gibt noch andere Möglichkeiten. Zum Beispiel können Sie auch verschiedene Steuerklassen anwenden oder einen Wechsel in eine andere Steuerklasse vornehmen.

Was sind Steuerklassen?
Steuerklassen sind verschiedene Kategorien von Steuerzahlern. Jede Steuerklasse hat einen unterschiedlichen steuerlichen Status und unterschiedliche steuerliche Vorteile. Es gibt sechs verschiedene Steuerklassen in Deutschland: 1, 2, 3, 4, 5 und 6. Jede Klasse hat ihre eigenen Regeln und Vorteile für den jeweiligen Steuerzahler.
Steuerklasse 1: Diese Klasse ist für alleinstehende Personen gedacht. In dieser Klasse müssen Sie den höchsten steuerpflichtigen Betrag zahlen. Dies ist jedoch die beste Wahl für alleinstehende Personen mit niedrigem Einkommen, da es den größten steuerlichen Vorteil bietet.
Steuerklasse 2: Diese Klasse ist für verheiratete Paare gedacht, die kein Ehegattensplitting anwenden. In dieser Klasse müssen Sie einen etwas niedrigeren Betrag als in der Klasse 1 zahlen.
Steuerklasse 3: Diese Klasse ist für verheiratete Paare gedacht, die das Ehegattensplitting anwenden. In dieser Klasse müssen Sie den niedrigsten Betrag aller Steuerklassen zahlen. Dadurch können verheiratete Paare ihre Steuerlast reduzieren und mehr Geld sparen.
Steuerklasse 4: Diese Klasse ist für Personen gedacht, die nur einmal im Jahr einkommenssteuerpflichtig sind. In dieser Klasse müssen Sie den niedrigsten Betrag aller Steuerklassen zahlen. Dies ist ideal für Personen mit niedrigem Einkommen oder für Personen, die nur sehr selten einkommenssteuerpflichtig sind.
Steuerklasse 5: Diese Klasse ist für Personen gedacht, die mehr als einmal im Jahr einkommenssteuerpflichtig sind. In dieser Klasse müssen Sie den höchsten Betrag aller Steuerklassen zahlen. Dies ist ideal für Personen mit hohem Einkommen oder für Personen, die regelmäßig einkommenssteuerpflichtig sind.
Steuerklasse 6: Diese Klasse ist für Personen gedacht, die mehr als einmal im Jahr einkommenssteuerpflichtig sind und gleichzeitig hohes Einkommen haben. In dieser Klasse müssen Sie den höchsten Betrag aller Steuerklassen zahlen und haben somit den größten steuerlichen Vorteil aller Steuerklassen.
Steuerklasse 3 und 5 – Was bedeutet das?
Menschen, die verheiratet sind, konnten bis jetzt von einem Ehegattensplitting profitieren. Die Bundesregierung plant die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5. Ehepaare sollen dann je die Steuerklasse 4 nutzen.
Die Steuerklasse 3 ist für Verheiratete ohne Kinder gedacht und die Steuerklasse 5 ist für Verheiratete mit Kindern gedacht. Wenn Sie von einem Ehegattensplitting profitieren möchten, müssen Sie beide in der gleichen Steuerklasse sein. Dies bedeutet, dass Sie entweder in Klasse 3 oder in Klasse 5 sein müssen. Wenn Sie in unterschiedlichen Lohnsteuerklassen sind, können Sie einen Antrag stellen, um die gleiche Steuerklasse zu erhalten.
Das Ende der Steuerklassen 3 und 5 ist gekommen – so kann man es momentan in den sozialen aber auch den restlichen Medien lesen…doch stimmt das wirklich und welche Auswirkungen hätte das für die Betroffenen – das erfahrt ihr in diesem Video!
Was sind die Vor- und Nachteile des Wegfalls der Steuerklassen 3 und 5?
In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber entschieden, dass die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft werden sollen. Damit soll die Steuerbelastung für ledige und verheiratete Personen vereinfacht werden. Dadurch entstehen allerdings auch einige Nachteile, vor allem für Verheiratete, die ihre Steuerlast optimieren möchten.
Der größte Nachteil besteht darin, dass Verheiratete nicht mehr in der Lage sind, ihre Steuerlast zu optimieren, indem sie eine höhere Steuerklasse für den niedriger verdienenden Partner wählen. Dies war mit den bisherigen Steuerklassen möglich: Der höher verdienende Partner konnte in die höhere Klasse 3 oder 5 wechseln, um so seine Steuerlast zu senken, während der niedriger verdienende Partner in die niedrigere Klasse 1 oder 2 wechseln konnte. Ohne diese Option ist es schwieriger, die Steuerlast zu optimieren, da beide Partner nun dieselbe Steuerklasse haben müssen (Klasse 4).
Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass einige Paare mehr Steuern zahlen müssen als vorher. Da beide Partner nun dieselbe Klasse haben müssen (Klasse 4), müssen sie mehr Steuern zahlen als vorher mit unterschiedlichen Klassen. Dies trifft insbesondere auf Paare zu, in denen einer der Partner signifikant mehr verdient als der andere. In solchen Fällen kann es ratsam sein, die Steuerklasse des höher Verdienenden anzupassen oder sogar eine andere Form des Splittings in Betracht zu ziehen.
Es gibt jedoch auch einige Vorteile des Wegfalls der Steuerklassen 3 und 5. Zum Beispiel ist es jetzt leichter für Verheiratete, ihre Lohnsteuer zu berechnen, da sie nur noch eine Steuerklasse haben – Klasse 4 – die für alle Paare gilt. Auch für Unternehmen ist es leichter geworden: Sie müssen nicht mehr überprüfen, ob Mitarbeiter verheiratet sind oder nicht – alle Mitarbeiter haben dieselbe Lohnsteuerklasse (Klasse 4). Auch für Arbeitnehmer ist es jetzt leichter geworden: Sie benötigen keine besonderen Formulare mehr oder andere Unterlagen, um ihre Lohnsteuerklasse anzupassen. Alles was sie brauchen ist ihr Personalausweis oder Reisepass.
Welche Alternativen gibt es zum Ehegattensplitting?
Da die Abschaffung der Klassen 3 und 5 es schwieriger gemacht hat, die Steuerlast zu optimieren, können Verheiratete andere Möglichkeiten nutzen, um ihre Steuerersparnis zu maximieren: Erstens können Paare in Betracht ziehen, eine andere Form des Splittings zu nutzen: das Progressionssplitting oder Splittingtarif. Bei dieser Methode wird das steuerpflichtige Einkommen geteilt und jeder Partner erhält einen Teil des steuerpflichtigen Einkommens unter Berücksichtigung seines jeweiligen Progressionssatzes (Steuersatz). Dadurch erhalten beide Partner einen Teil des steuerpflichtigen Einkommens unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Progressionssatzes – was im Gegensatz zum Ehegattensplitting bedeutet, dass jeder Partner einen höheren Anteil des steuerpflichtigen Einkommens erhält als ohne Splittingtarif.
Zweitens können Verheiratete auch prüfen, ob sich eine Änderung des Lohnsteuersatzes lohnt – insbesondere wenn einer der Partner signifikant mehr verdient als der andere. In solchen Fällen kann es ratsam sein, den höher Verdienenden in eine höhere Lohnsteuerklasse (zum Beispiel Klasse 6) zu versetzen oder den niedriger Verdienenden in eine niedrigere Klasse (zum Beispiel Klasse 1 oder 2) zu versetzen – je nachdem welche Kombination am günstigsten ist für das Paar insgesamt.
Der Wegfall der bisherigen Lohnsteuerklassen 3 und 5 hat sowohl Vor- als auch Nachteile für Verheiratete mit sich gebracht – vor allem beim Optimieren der Steuersituation mit dem Ehegattensplitting. Allerdings gibt es auch Alternativen wie das Progressionssplitting oder Änderung des Lohnsteuersatzes – also gibt es noch Möglichkeiten für Verheiratete ihre Steuerlast optimal zu gestalten!
Ein Rechenbeispiel beim Steuerklassenwechsel
Der Vater verdient 50 000 Euro brutto pro Jahr und hat die Steuerklasse 3. Die Mutter verdient 12 000 Euro und hat Steuerklasse 5.
Für das Rechenbeispiel der Familie ergibt sich folgender Nettoverdienst:
Vater:
50.000 Euro brutto / Jahr = 4.166,67 Euro brutto / Monat
Steuerklasse 3
- Lohnsteuer: 517,83 Euro
- Solidaritätszuschlag: 28,48 Euro
- Kirchensteuer: 45,90 Euro
= Nettoverdienst: 3.574,46 Euro
Mutter:
12.000 Euro brutto / Jahr = 1.000 Euro brutto / Monat
Steuerklasse 5
- Lohnsteuer: 0 Euro (da unterhalb des Grundfreibetrags)
- Solidaritätszuschlag: 0 Euro
- Kirchensteuer: 0 Euro
= Nettoverdienst: 1.000 Euro
Gesamtnettoverdienst der Familie:
3.574,46 Euro + 1.000 Euro = 4.574,46 Euro
Würde die Familie nur die Steuerklasse 4 nutzen, sähe die Rechnung wie folgt aus:
Vater:
50.000 Euro brutto / Jahr = 4.166,67 Euro brutto / Monat
Steuerklasse 4
- Lohnsteuer: 835,97 Euro
- Solidaritätszuschlag: 45,97 Euro
- Kirchensteuer: 74,31 Euro
= Nettoverdienst: 3.210,42 Euro
Mutter:
12.000 Euro brutto / Jahr = 1.000 Euro brutto / Monat
Steuerklasse 4
- Lohnsteuer: 77,33 Euro
- Solidaritätszuschlag: 4,25 Euro
- Kirchensteuer: 6,85 Euro
= Nettoverdienst: 911,57 Euro
Gesamtnettoverdienst der Familie:
3.210,42 Euro + 911,57 Euro = 4.122,99 Euro
Wie man anhand der beiden Rechnungen sehen kann, ist es für die Familie vorteilhafter, die Steuerklassen 3 und 5 zu nutzen, da sie dadurch ein höheres Nettoeinkommen erzielen.
Bei der Nutzung der Steuerklasse 4 haben sie monatlich 451,47 Euro weniger zur Verfügung als bei der Nutzung der Steuerklassen 3 und 5.
Familienmitglied | Steuerklasse 3 und 5 | Steuerklasse 4 |
Vater | 3.574,46 Euro | 3.210,42 Euro |
Mutter | 1.000 Euro | 911,57 Euro |
Gesamtnettoverdienst | 4.574,46 Euro | 4.122,99 Euro |
Quellen
- https://www.youtube.com/@smartsteuerde
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/Programmablaufplan/2023-02-13-geaenderte-PAP-2023-anwendung-ab-dem-1-april-2023-anlage-1.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf
Weitere Links
- STEUERBERECHNUNG FÜR EINKOMMENSTEUERPFLICHTIGE FÜR DIE JAHRE 1958 BIS 2023 https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
- Brutto Netto Rechner – Gehaltsrechner brutto-netto-rechner.info – https://www.brutto-netto-rechner.info/
- Entgeltatlas der Agentur für Arbeit
- Pfändungstabelle 2023 – Freibeträge bei Schulden ab 1.7.2023
- Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)