Die KFW Bank bittet um das Ausfüllen und Zurücksenden eines Einkommensnachweises mit Unterschrift durch den angeschriebenen Mensch. Bei der Selbstauskunft wird eine Unterschrift gefordert, beim der Kündigung von Verträgen reicht die KFW einen einfacher Vermerk durch, dass dieses Schreiben maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig ist – so kündigt die KFW Bankengruppe (rechtsungültig) ihre Verträge. Wir informieren die KFW Bankengruppe über die rechtliche Lage in der Bundesrepublik Deutschland – denn „Maschinen“ können nicht mit Namensunterschrift nach BGB, §126 zeichnen und somit keinen Vertrag rechtsgültig authentifizieren oder kündigen.

Inhaltsverzeichnis
KFW via Email benachrichtigen
Folgendes Email Template habe ich verwendet:
Betreff: Widerspruch gegen das Schreiben vom xx.xx.2022 mit dem Zeichen [xxx]
Email Inhalt:
Meine Damen und Herren,
ich lege Widerspruch gegen das Schreiben vom 27.1.2022 ein mit dem Zeichen [xxx].
Die Kündigung Ihrerseits kann nicht rechtsgültig sein, da wir nach BGB, §126 hier bei Vertragskündigung die Schriftformerfordernis haben, die Ihrerseits nicht eingehalten wurde. Ihre Schreiben sind jeweils ohne Namensunterschrift und auch ohne Paraphe ausgeführt und somit stellen Ihre Schreiben einen rein informativen Charakter – jedoch keinen rechtlich Bindenden – dar.
Signaturen mit Paraphe bei Verträgen? – Dieser Vertrag stellt kein gültiges Rechtsmittel in der Bundesrepublik Deutschland dar!
KFW Bankengruppe
Keines Ihrer Dokumente wurde rechtsverbindlich zugestellt – somit hat keines Ihrer Schreiben, egal ob mit Namensunterschrift oder „maschinell erstellt“ rechtliche Relevanz vor Gericht. Zusätzlich werden Sie dem Gericht erklären müssen, auf welcher rechtlichen Grundlage ein maschinell erstelltes Dokument ohne Namensunterschrift dem einer Zeichnung mit Namensunterschrift nach BGB, §126 gleich kommt – ich bin so frei und nehme es vorweg: es wird Ihnen nicht gelingen.
Die Ausfüllung einer „Selbstauskunft als Einkommensnachweis“ werde ich – schon aus Datenschutzgründen – nicht nachkommen, zumal dieses Dokumentes auf freiwilliger Basis durch mich erfolgen würde – und ich biete keine kostenlosen und auch sonst keine Dienstleistungen für Sie an.
Wenn Sie Ihre Verträge nicht mit Namensunterschrift zeichnen, bitte warum soll ich dann „das beigefügte Formular ‚Selbstauskunft‘ ausgefüllt und unterschrieben zurück“ senden? Warum ist Ihnen eine Unterschrift auf diesem Dokument so wichtig, wenn Sie doch Verträge mit dem Vermerk „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.“ abfertigen?
Stellen Sie sich doch einfach mal vor, ein Richter würde seine Urteile vor Gericht nicht selbst unterschreiben? Dann wären alle Urteile und Schuldtitel rechtsungültig! Und genau damit das nicht passiert, gibt es den BGB, §126.
Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann
Weitere Links: Verteidigung und Abwehr von Inkasso, Strafantrag bei SHAEF und Information zu den Bereinigungsgesetzen. KFW Kredit – Bewertung. Gerichtliche Urteile abwehren, Kontakt zu SHAEF aufnehmen,