Die KFW kündigt Verträge, ohne mit Namensunterschrift nach BGB, § 126 zu zeichnen: „Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und auch ohne Unterschrift gültig“. Diese Art der Veralberung sollte man nicht akzeptieren und die KFW freundlich auf das geltende Recht in der „Bundesrepublik Deutschland“ hinweisen. Zusätzlich beteiligt sich die Bank an der „Agenda 2030“.
Die Kontaktdaten der KFW:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
Email: info@kfw.de
Folgende Email Vorlage habe ich verwendet:
Betreff: Zurückweisung Ihres Schreibens vom xx.yy.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Kündigung eines Vertrages bedarf der Schriftformerfordernis und muss mit Namensunterschrift gezeichnet sein.
Ohne Namensunterschrift (hier ist nicht eine unleserliche Paraphe gemeint) ist dieses Dokument rechtsungültig, ebenso davon abgeleitete Handlungen Ihrerseits („dies sind dann x-EUR Zinsen zusätzlich pro Tag“).
Es mag ja sein, dass in Ihrem Haus niemand die Verantwortung für dieses Schreiben übernehmen will und deshalb nicht mit Namensunterschrift unterschreibt, aber bitte verlangen Sie dann von mir keine adäquate Antwort auf Ihre Handelsangebote.
Freuen wir uns auf die Neuerungen die das NESARA/GESARA Gesetz mit sich bringen wird – nicht alle Banken und Firmen werden überleben!
Arbeitet die KFW denn schon konform zu Basel III?
Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann